Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Lektornet GmbH, Willy-Brandt-Straße 51, 20457 Hamburg, Deutschland, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 112708, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Krohn und Jan Wickmann.

Allgemein

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der LEKTORNET GmbH. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die LEKTORNET GmbH entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers ausdrücklich zustimmt.

Leistungen

Der Auftraggeber erteilt uns – im Folgenden ist immer die LEKTORNET GmbH gemeint – auf Grundlage unseres Angebots oder einer entsprechenden Rahmenvereinbarung einen verbindlichen schriftlichen Auftrag. Diese Auftragserteilung bestimmt den Umfang der zu erbringenden Leistungen. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber diesen gegenüber uns schriftlich bestätigt oder die relevanten Texte/Seiten/Dokumente u. ä. zur Bearbeitung an uns übergeben hat. Die Übergabe kann persönlich, per Post, per Mail, per Fax, per FTP-Server sowie mittels der gängigen Redaktionssysteme erfolgen.

Grundsätzlich behalten wir bei der Auftragsbearbeitung die Form des Ausgangstextes bei. Sollte dies vom Auftraggeber nicht gewünscht sein, hat uns dieser bezüglich der gewünschten Form gesonderte schriftliche Anweisungen zu erteilen. Gleiches gilt für eine bestimmte Gestaltung des an den Auftraggeber abzuliefernden Textes oder von Teilen hiervon sowie für eine Gestaltung des Textes anhand bestimmter Referenzobjekte.

Übersetzungen sowie Schlussreaktions-/Korrektorats- und Dokumentationsaufträge nehmen wir in einer allgemein üblichen, lexikografisch vertretbaren und verständlichen Form vor. Dabei werden Fachausdrücke und andere Schreibweisen entsprechend der allgemein üblichen, lexikografisch vertretbaren und verständlichen Version korrigiert´bzw. übersetzt. Sollten hierfür besondere Wünsche seitens des Auftraggebers bestehen, so hat er uns diese vorab ebenfalls schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, besteht keine Bindung an von der Norm abweichende Anforderungen.

Wir bedienen uns für das sog. Fact-Checking allgemeiner Dokumentationsquellen, d.h. aller über das Internet frei verfügbarer Quellen. Wünscht der Auftragnehmer die Nutzung eigener Quellen, so hat er diese zur Verfügung zu stellen. Für die Richtigkeit der Quellen übernehmen wir keine Haftung.

Wir haften ebenfalls nicht für die Richtigkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen in wettbewerbs-, warenzeichen- und namensrechtlicher sowie/oder sonstiger Hinsicht. Für alle Dokumente/Unterlagen etc., die der Auftraggeber uns zur Verfügung stellt, trägt dieser auch die haftungsrechtliche Verantwortung.

Lieferzeit

Sofern die Parteien im Angebot bzw. der Rahmenvereinbarung keinen individuellen Liefertermin vereinbart haben, stimmt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung an uns zu, die Lieferung der überarbeiteten Texte innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung erforderlichen und nicht nach Tagen konkret bestimmten Frist anzunehmen.

Sind Lieferzeiten ausdrücklich und gesondert vereinbart, so sind diese für uns verbindlich. Lieferzeiten berechnen sich nach Werktagen – ausgenommen davon sind Samstage.

Sollten wir mit der Bearbeitung des Auftrags in Verzug geraten, kann der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist (in der Regel zwei Wochen) setzen.

Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber gemäß Ziff. 3 behalten wir uns vor, die bis zum Erhalt der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Honorare dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, es sei denn, dass wir den Rücktrittsgrund zu vertreten haben. Mindestens hat der Auftraggeber uns in diesem Fall aber eine Stornopauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber uns einen tatsächlich geringeren Aufwand nachweisen kann.

Mängelansprüche

Der Auftraggeber hat den von uns überarbeiteten Text unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu prüfen und diese uns gegenüber unverzüglich nach dieser Prüfung anzuzeigen. Versteckte Mängel muss der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich nach deren Entdeckung rügen und dabei den Mangel uns gegenüber schriftlich genau angeben (§ 377 HGB).

Aufgrund einer eventuellen Rüge des Auftraggebers behalten wir uns hiermit ausdrücklich das Recht vor, den gerügten Mangel binnen einer angemessenen Frist zu überprüfen.

Sollte der Mangel nur unerheblich sein, stehen dem Auftraggeber uns gegenüber keine Mängelansprüche zu. Unerheblich ist ein Mangel grundsätzlich dann, wenn der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten, sprachlich und sachlich richtigen Übersetzung/Formulierung/Korrektur u.ä. lediglich aus stilistischen o.ä. Gründen beanstandet.

Haben wir den Mangel zu vertreten, so sind wir auch berechtigt, Nacherfüllung zu leisten. Hierzu haben wir gegenüber dem Auftraggeber die Wahl zwischen der Nachbesserung und der Nachlieferung – dieses Wahlrecht steht nicht dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist (je nach Auftragsvolumen) abzuwarten, um uns die Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, bevor er anderweitige Gewährleistungsrechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme) geltend machen kann. Ist ein konkreter Liefertermin vereinbart, von dem nicht abgewichen werden darf muss der Auftraggeber die Nacherfüllung nicht abwarten. In allen anderen Fällen hat der Auftraggeber uns bis zu zwei Nacherfüllungsversuche zuzugestehen. Ist die Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsversuch unsererseits fehlgeschlagen, ist die Nacherfüllung unmöglich oder dem Auftraggeber nicht zumutbar oder verweigern wir ausnahmsweise die Nacherfüllung, steht es dem Auftraggeber frei, unmittelbar vom Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Vergütung zu mindern. Der Auftraggeber ist binnen eines Monats nach Übergabe berechtigt, die Mängelansprüche geltend zu machen, es sei denn, der Mangel wurde unsererseits grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Diese bleiben auch für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels unberührt. Die einmonatige Verjährungsfrist gilt dagegen auch für alle Mängelfolgeschäden.

Der Auftraggeber ist binnen eines Monats nach Übergabe berechtigt, die Mängelansprüche geltend zu machen, es sei denn, der Mangel wurde unsererseits grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Diese bleiben auch für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels unberührt. Die einmonatige Verjährungsfrist gilt dagegen auch für alle Mängelfolgeschäden.

Schadenersatz und Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Wir haften auch für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitere Haftungen für leichte Fahrlässigkeit übernehmen wir nicht..

Die vorstehenden Klauseln gelten nicht bei der Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Soweit unsere Haftung beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für fehlerhafte Lektoratsarbeiten, Übersetzungen oder sonstige fehlerhafte Leistungen, die dadurch verursacht werden, dass der Auftraggeber uns unrichtige, unvollständige oder nicht lesbare Informationen, fehlerhafte Originaltexte o.ä. fehlerhaftes Material zur Bearbeitung zur Verfügung stellt. Die Haftung für alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien verbleibt bei diesem.

Sollten bei der Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Vorlagen verloren- oder untergehen, so haften wir für den Verlust und/oder den Untergang nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unsererseits. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des materiellen Wiederbeschaffungswertes der verloren/untergegangenen Unterlagen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise für von uns erbrachte Leistungen richten sich nach dem individuellen Projektbriefing, das von unserer Seite aus mit dem Auftraggeber vor Auftragserteilung an uns erfolgt. Dabei werden die Preise jeweils individuell in einem Angebot bzw. einer entsprechenden Rahmenvereinbarung kalkuliert. Alle Preise verstehen sich zzgl. der geltenden Umsatzsteuer.

Sollten Kurierkosten anfallen, hat dieser der Auftraggeber zu tragen. Grundsätzlich ist das Honorar für die von uns erbrachten Leistungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht, wenn in dem Angebot bzw. der Rahmenvereinbarung etwas Abweichendes individuell mit dem Auftraggeber geregelt wurde.

Die Aufrechnung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Aufrechnen darf der Auftraggeber nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.

Software und Schriften

Wir besitzen alle zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Software-Lizenzen und/oder Hardware-Komponenten. Sollte dies nicht der Fall sein, schaffen wir diese auf eigene Kosten an. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, kann er dies im Vorfeld der Auftragserteilung explizit mit uns vereinbaren.

Sollte die Nutzung von Schriften für die Erfüllung des Auftrags notwendig sein, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber uns auf eigene Kosten so genannte Webserver-Lizenzen o.ä. abzuschließen, die die rechtmäßige Nutzung der entsprechenden Schriften durch LEKTORNET GmbH gewährleisten. Sollten wir eine eigene Lizensierung benötigen, teilt der Auftraggeber uns dies auf eigene Initiative hin im Vorfeld mit und übernimmt auch die für die Lizensierung anfallenden Kosten. Geschieht dies nicht, übernehmen wir für einen eventuellen Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche und/oder markenrechtliche Vorschriften keine Haftung.

Gerichtsstand/Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Hamburg.

Erfüllungsort für unsere Leistungen als Auftragnehmer sind unsere Geschäftsräume (Willy-Brandt-Straße 51, 20457 Hamburg). Für Zahlungsverpflichtungen ist Erfüllungsort ebenfalls Hamburg.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: 01.12.2014